AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Leistungen, die von der Firma art:berlin unter der Angebotsübersicht angeboten werden. Dies gilt auch für individuell getroffene Vereinbarungen über die dort angebotenen Leistungen, wenn und soweit nicht in der jeweiligen Leistungsvereinbarung unter Bezugnahme auf diese AGB oder auf einzelne Bestimmungen dieser AGB ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wird. Etwaige anders lautende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden selbst dann keine Anwendung, wenn art:berlin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragsabschluss

Alle Angebote von art:berlin sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch einen Auftrag des Vertragspartners und dessen Annahme durch art:berlin zustande. Für den Auftrag genügt eine telefonische, per Fax oder online durchgeführte Buchung. Die Annahme des Auftrages kommt entweder mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Rechnung von art:berlin zustande.

§ 3 Leistungen von art:berlin

art:berlin ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Leistungen von Dritten, wie Beförderungsunternehmen, Hotels oder sonstige touristische Leistungsträger erbringen zu lassen.

§ 4 Preise und Zahlung

Maßgebend sind die in der jeweiligen Leistungs- bzw. Angebotsbeschreibung von art:berlin genannten  Preise. Anzahlungen und Anzahlungsfristen werden mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Fällige Entgelte müssen bei Rechnungsstellung vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung auf das Konto von art:berlin überwiesen werden. Skonto wird nicht gewährt. Bei Zahlungsverzug werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Verzugszinsen sind nur dann niedriger anzusetzen, wenn der Vertragspartner eine geringere Belastung nachweist. Sofern der Vertragspartner nach einer Mahnung mit angemessener Fristsetzung seinen Zahlungsverpflichtungen zu einem wesentlichen Teil nicht nachkommt, ist art:berlin berechtigt das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen durch art:berlin bleibt hiervon unberührt.

art:berlin ist berechtigt, die Preise für die Inanspruchnahme seiner Leistungen für die Zukunft zu ändern. Im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten bei Fluglinien, Bahnen, Bussen und Reedereien oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Eintritte für Museen, Ausstellungen, Konzerte und Theater behält sich art:berlin vor, den konkret auf den einzelnen Reisenden entfallenden Erhöhungsbetrag heraufzusetzen. Etwaige Änderungen werden dem Vertragspartner mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten der Änderung mitgeteilt. Dem Vertragspartner steht im Falle einer Preiserhöhung das Recht zu, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu kündigen.

§ 5 Erfüllungs- und Liefertermine

Sämtliche von art:berlin genannte Erfüllungs- und Liefertermine sind unverbindlich, solange sie nicht schriftlich zugesichert sind.

§ 6 Gewährleistung

Der Vertragspartner muss art:berlin offen zu Tage tretende oder bei gebotener Untersuchung feststellbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erbringung der Leistung schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind art:berlin unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Im Falle einer Fehl- oder Überbuchung durch ein beauftragtes Beförderungs- oder Beherbergungsunternehmen bzw. einen sonstigen beauftragten touristischen Leistungsträger ist art:berlin berechtigt, die Reisegruppe durch ein vergleichbares Beförderungsunternehmen zu bedienen,  in eine vergleichbare oder höherwertige  andere Übernachtungseinrichtung vor Ort ausbuchen bzw. die gebuchten Dienste durch einen anderen gleichwertigen touristischen Leistungsträger erfüllen zu lassen. Die vertraglich vereinbarten Leistungen gelten durch die Ersatzgestellung als erfüllt. Der Kunde (Auftraggeber) hat dahingehend keine weiteren Ansprüche gegen art:berlin. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt eine Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung nach einer angemessenen Frist fehl, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit der Bereitstellung bzw. Abnahme der Leistung. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen ab Bereitstellung der Leistung schriftlich die Abnahme unter genauer Angabe der Gründe ablehnt. Geringfügige Mängel berechtigen den Vertragspartner nicht zur Ablehnung der Abnahme, sondern allenfalls zur Nachbesserung. Werden innerhalb von sieben Tagen nach Bereitstellung der nachgebesserten Leistung keine weiteren Fehler an art:berlin gemeldet, so gilt die Abnahme als erteilt. art:berlin ist berechtigt, die Abnahme von Teilleistungen zu verlangen.

§ 7 Haftung für Schäden

art:berlin haftet für etwaige Vermögensschäden nur, falls art:berlin eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der für art:berlin handelnden Personen zurückzuführen ist. Erfolgt die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch art:berlin nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von art:berlin auf insgesamt höchstens den Auftragswert begrenzt. Dieselbe Haftungsbeschränkung gilt im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten durch Angestellte, Mitarbeiter oder Beauftragte, die nicht Organ oder leitende Angestellte von art:berlin sind. Es besteht keine Haftung von art:berlin für mittelbare Schäden, Mängelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.   Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbegrenzungen gelten für jede Haftung einschließlich Verzug, Unmöglichkeit oder Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung, schuldhafter Verletzung von Gewährleistungspflichten und unerlaubter Handlung. Sie gelten jedoch nicht, soweit es sich um Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder um Haftungsfälle gemäß des Produkthaftungsgesetzes handelt. Tritt ein Fall höherer Gewalt ein, hat art:berlin die hierdurch bedingte Verzögerung oder Unmöglichkeit der Leistungen nicht zu vertreten. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse oder solche Ereignisse, die - selbst wenn sie vorhersehbar waren - außerhalb des Einflussvermögens von art:berlin liegen und deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen beider Vertragsparteien nicht verhindert werden können.

§ 8 Kündigung und Rücktritt

Für alle angebotenen Dienstleistungen von art:berlin ist eine kostenfreie Stornierung nur bis zehn Werktag vor dem Veranstaltungstag möglich (bis sieben Tage: 30%, bis drei Tage 70% und bei weniger als zwei Tage 100% der Gesamtkosten). Die Stornierung muss schriftlich (eMail, Fax) erfolgen. Wenn die Stornierungsfrist nicht eingehalten wurde oder zwischen der Anzahl der angemeldeten und angereisten Teilnehmer eine Minderung eintritt, ist der Gesamtpreis der jeweils gebuchten Dienstleistung zu bezahlen. art:berlin behält sich die Vereinbarung anderer Stornofristen vor, abweichende Stornobedingungen von gebuchten Partnern werden dem Kunden bei Buchung bekannt gemacht und gelten mit Buchung als akzeptiert. Mit der Buchung der Dienstleistungen akzeptiert der Kunde die ihm bekannt gemachten Stornobedingungen.

§ 9 Schlussbestimmungen

Die Beziehungen der Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Berlin. art:berlin ist zudem berechtigt, am Sitz des Vertragspartners zu klagen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung soll dann durch eine solche wirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt auch, falls sich dieser Vertrag als lückenhaft oder undurchführbar erweisen sollte.

 

 


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